Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland
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Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Aktuelle Termine
Mündliche Verhandlung
Die mündliche Verhandlung findet in Brandenburg an der Havel statt. Der vzbv hat in seiner News über den Verlauf informiert. Mit dem Ablauf dieses Tages wird das Register geschlossen. Danach ist keine Austragung mehr möglich.
Oberlandesgericht erlässt Urteil
Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
Prozessende
Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.
Fragen und Antworten (FAQ)
Welche Ziele verfolgt die Klage?
Das Gericht soll der Sparkasse Märkisch-Oderland vorgeben, nach welchen Kriterien sie die Zinsen in den Sparverträgen neu berechnen muss. Mit weiteren Feststellungen soll das Gericht klären, dass die Ansprüche der Sparer:innen noch nicht verjährt sind.
Kostet mich die Teilnahme am Verfahren etwas ?
Das Verfahren und die Anmeldung zum Klageregister sind für Sie kostenfrei. Für die Anmeldung zum Klageregister müssen Sie keinen Rechtsbeistand beauftragen. Falls Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen, kann das mit Kosten verbunden sein.
Kann auch ich von der Klage profitieren?
Die Klage kann für Sie interessant sein, wenn
1) Sie bei der Sparkasse Märkisch-Oderland einen Sparvertrag „S-Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben
und
2) die Sparkasse bei Ihnen eine der folgenden Klauseln verwendet hat:
a) „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit […] % verzinst“
b) „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. […] % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche Prämie […]“